Artikel: FAQ
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Wohnraum für Mitarbeitende.
Wie komme ich an langfristigen Wohnraum?
Wohnraum zu finden ist vor allem in Ballungsräumen eine Herausforderung. Über unsere Website kannst du unsere temporären oder dauerhaften Wohnraumangebote finden. Ein auf dich maßgeschneidertes Angebot kannst Du über die Suchfunktion herausfiltern. Nutze hier die Chance, Dich über Deine Möglichkeiten bei DB Wohnen umfangreich zu informieren.
Ende des Expander-InhaltesWie kann ich Unterstützung bei meinem Umzug erhalten?
Jeder Umzug ist mit einer Reihe von Fragen verbunden. Alle arbeitgeberveranlassten Mitarbeiterumzüge werden durch die Schenker Deutschland AG abgewickelt werden. Die Umzugskosten werden daher direkt und intern zwischen Schenker Deutschland AG und Deinem Geschäftsfeld abgerechnet. Wenn Du Deinen Privatumzug planst, kannst Du alles Wissenswerte aus dem Ratgeber „Privatumzug“ entnehmen.
Wie kann ich mir als Azubi oder Dual Studierende:r einen Wohnheimplatz sichern?
Bitte erkundige Dich bei Deinem zuständigen Personalmanagement oder Deinem Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK), wo Zimmer bzw. Apartments verfügbar sind. Du kannst Dich aber auch auf langfristige Mietwohnungen unserer Kooperationspartner oder über das Formular „Anmeldung zur Unterbringung“ für ein möbliertes Apartment bewerben. Das Formular findest Du im Downloadbereich auf der Unterseite "Wohnraum für Azubis und Dual Studierende".
Ende des Expander-InhaltesWann kann ich einen doppelte Haushaltsführung bekommen?
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Du außerhalb des Ortes, an dem Du Deinen eigenen Hausstand hast, beruflich tätig bist und in der Nähe des Beschäftigungsortes eine Zweitwohnung genommen hast.
Wann und unter welchen Umständen Kosten der doppelten Haushaltsführung erstattet werden und in welchen Fällen der Mitarbeiter wegen des Kostenersatzes auf seine Einkommenssteuererklärung verwiesen wird, ist in einer entsprechenden Rahmenrichtlinie geregelt.
Bei Fragen kannst Du Dich an Deine Führungskraft oder an den Personalservice wenden.
Ende des Expander-InhaltesWie beantrage ich ein Apartment für meinen Einstieg?
An verschiedenen Standorten bundesweit verfügt die DB über Zimmer und Apartments, die Mitarbeitende befristet anmieten können. Auf der Unterseite "Wohnheime & Apartments" findest Du das Formular "Anmeldung zur Unterbringung". Deine Aufgabe ist es, den oberen Teil auszufüllen, den Antrag zu unterschreiben und ihn deiner Führungskraft zu übergeben. Nachdem deine Führungskraft den Antrag genehmigt hat, bearbeitet DB Immobilien die Anfrage und kommt auf Dich zu. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Deines Antrags kannst Du Dich an DB Immobilien wenden: DB.Immobilien.Wohnraummanagement@deutschebahn.com.
Ende des Expander-InhaltesWie kann ich als Azubi einen Mietkostenzuschuss erhalten?
Als Auszubildende habt Ihr die Möglichkeit, einen Mietkostenzuschuss zu erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass vom ausbildenden Unternehmen kein vorrangiges Angebot für eine Unterkunft (z.B. in einem DB-Wohnheim) gemacht werden kann. Grundvoraussetzung ist auch, dass das tägliche Pendeln mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Eurem bisherigen Wohnort zu Eurem Lernort zusammengerechnet mehr als 150 Minuten dauern würde.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe der Netto-Kaltmiete und der Ausbildungsvergütung. Grundlage für die Berechnung sind die aktuellen Werte der Ausbildungsvergütung.
Für die Beantragung des Mietkostenzuschusses sind die NGK im jeweiligen DB Unternehmen eure ersten Ansprechpartner. Der Mietkostenzuschussrechner bietet eine unverbindliche Orientierung, ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt werden könnte. In den FAQ zum Mietkostenzuschuss gemäß NachwuchskräfteTV könnt Ihr Antworten auf eure Fragen finden.
Ende des Expander-InhaltesDeine Frage ist nicht dabei?
Dann stell uns gerne hier weitere Fragen:
db-wohnen@deutschebahn.com
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