FAQ

Artikel: FAQ

Hier werden Deine Fragen beantwortet oder unsere Ablaufprozesse beschrieben.

Wohnraum zu finden ist vor allem in Ballungsräumen eine Herausforderung. Über unsere Website kannst du unsere temporären oder dauerhaften Wohnraumangebote finden. Ein auf dich maßgeschneidertes Angebot kannst Du über die Suchfunktion herausfiltern. Nutze hier die Chance, Dich über Deine Möglichkeiten bei DB Wohnen umfangreich zu informieren.

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Jeder Umzug ist mit einer Reihe von Fragen verbunden. Alle arbeitgeberveranlassten Mitarbeiterumzüge werden durch die Schenker Deutschland AG abgewickelt werden. Die Umzugskosten werden daher direkt und intern zwischen Schenker Deutschland AG und Deinem Geschäftsfeld abgerechnet. Wenn Du Deinen Privatumzug planst, kannst Du alles Wissenswerte aus dem Ratgeber „Privatumzug“ entnehmen.


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Bitte erkundige Dich bei Deinem zuständigen Personalmanagement oder Deinem NGK, wo Plätze bzw. Apartments verfügbar sind. Bei aller Selbständigkeit unterstützen wir Dich gerne bei Deiner Wohnraumsuche.

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Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Du außerhalb des Ortes, an dem Du Deinen eigenen Hausstand hast, beruflich tätig bist und in der Nähe des Beschäftigungsortes eine Zweitwohnung genommen hast. 

Wann und unter welchen Umständen Kosten der doppelten Haushaltsführung erstattet werden und in welchen Fällen der Mitarbeiter wegen des Kostenersatzes auf seine Einkommenssteuererklärung verwiesen wird, ist in einer entsprechenden Rahmenrichtlinie geregelt.

Bei Fragen kannst Du Dich an Deine Führungskraft oder an den Personalservice wenden.

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Bundesweit verfügt die DB über Zimmer und Apartments, die Mitarbeiter befristet mieten können. An manchen Standorten, wie München, gibt es weitergehende Angebote für temporäres Wohnen.

Unter folgendem Link findest Du den Antrag „Anmeldung zur Unterbringung“.

Deine Aufgabe ist es, den oberen Teil auszufüllen, den Antrag zu unterschreiben und ihn deiner Führungskraft bzw. deinem Personalmanagement zu übergeben.

Nach Genehmigung Deines Antrags bearbeiten wir Deinen Reservierungswusch und Du bekommst Deinen Mietvertrag.

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Deines Antrags, wende Dich an den Personalservice. Weitere Informationen kannst du bei deinem Personalmanagement erfragen.

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Als Auszubildende habt Ihr die Möglichkeit, einen Mietkostenzuschuss zu erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass vom ausbildenden Unternehmen kein vorrangiges Angebot für eine Unterkunft (z.B. in einem DB-Wohnheim) gemacht werden kann. Grundvoraussetzung ist auch, dass das tägliche Pendeln mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Eurem bisherigen Wohnort zu Eurem Lernort zusammengerechnet mehr als 150 Minuten dauern würde.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe der Netto-Kaltmiete und der Ausbildungsvergütung. Grundlage für die Berechnung sind die aktuellen Werte der Ausbildungsvergütung.

Für die Beantragung des Mietkostenzuschusses sind die NGK im jeweiligen DB Unternehmen eure ersten Ansprechpartner. Der Mietkostenzuschussrechner bietet eine unverbindliche Orientierung, ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt werden könnte. In den FAQ zum Mietkostenzuschuss gemäß NachwuchskräfteTV könnt Ihr Antworten auf eure Fragen finden.

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Dann stell uns gerne hier weitere Fragen:

db-wohnen@deutschebahn.com

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